Werden Eltern bedürftig, sind erwachsene Kinder unterhaltspflichtig – auch bei lange abgebrochenem Kontakt. Reichen Pflegeversicherung und Rente für Heimkosten nicht aus, können Kinder zur Zahlung verpflichtet werden. Ob und in welcher Höhe Unterhalt zu leisten ist, hängt vom Einkommen und Vermögen der Kinder ab. Der Vortrag beleuchtet die wichtigsten Eckpunkte dieser Unterhaltsverpflichtung.
Im Vortrag geht die Rechtsanwältin Ulrike Böckler auf die entscheidenden Eckpunkte für den Unterhaltsanspruch ein.
Dozentin: Ulrike Böckler