Wie Sie in nur wenigen Schritten Ihren Handyanbieter wechseln können und worauf Sie dabei achten sollten, erfahren Sie hier.
Manchmal ist es sinnvoll, den Handyanbieter zu wechseln
Handyverträge haben in der Regel eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Neigt sie sich dem Ende zu, müssen sich Kunden entscheiden, ob sie ihren Vertrag verlängern oder kündigen. Obwohl die Vertragsverlängerung durchaus mit einigen Vorteilen einhergeht, ist es in den meisten Fällen sinnvoller, den Vertrag zu kündigen und den Anbieter zu wechseln. Denn Treue zahlt sich im Mobilfunk nicht aus, es sind die Neukunden, die von besseren Konditionen profitieren.
In dem folgenden Artikel verraten wir Ihnen, wie Sie schnell einen günstigen Handytarif finden und in wenigen Schritten den Anbieter wechseln.
Das sind die häufigsten Gründe für einen Wechsel
Wenn ein Handyvertrag gekündigt wird und einen Tarifwechsel erfolgen soll, kann das mehrere Gründe haben:
Mehr Leistung
Häufig werden Handyverträge abgeschlossen, mit deren Leistung man einige Zeit später doch nicht mehr zufrieden ist: Die Freiminuten sind schon zu Beginn des Monats aufgebraucht und 2 GB Datenvolumen wird eigentlich gar nicht benötigt. Wird mehr oder weniger Leistung verlangt, ist es Zeit, den bestehenden Vertrag zu kündigen.
Kosten sparen
Stecken Sie in einem älteren Handyvertrag fest, für den Sie monatlich einen unverhältnismäßig hohen Betrag zahlen? Das muss nicht sein, denn es gibt diverse Handyanbieter mit sehr günstigen Tarifen.
Oft ist auch eine monatliche Grundgebühr für eine Kündigung ausschlaggebend.
Neues Handy
Wer möchte nicht ständig das neueste Smartphone auf dem Markt in den Händen halten? Wenn ein neuer Handyvertrag abgeschlossen werden soll, ist nicht selten der Wunsch nach einem neuen Handy ausschlaggebend.
Allerdings sind Handyverträge mit Smartphone in der Regel etwas teurer und Kunden müssen sich meist zwei Jahre an den neuen Anbieter binden.
Schlechtes Mobilfunknetz
Ein weiterer Grund für den Wechsel ist ein schlechtes Mobilfunknetz.
Probleme mit dem derzeitigen Anbieter
Erhalten Kunden nicht die vertraglich vereinbarten Leistungen, für die Sie monatlich bezahlen, ist es verständlich, dass sie den Anbieter wechseln möchten. Ist der Vertrag monatlich kündbar, geht der Wechsel schnell und unkompliziert vonstatten. Bei einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten, können Kunden vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
So wechselt man den Tarif
Im folgenden Abschnitt haben wir nützliche Tipps für Sie zusammengestellt, die Ihnen den Wechsel des Handyanbieters erleichtern sollen.
Alten Handyvertrag rechtzeitig kündigen
Um einen neuen Handyanbieter in Anspruch zu nehmen, muss der alte Handyvertrag auf jeden Fall fristgerecht gekündigt werden – in der Regel beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Theoretisch können Sie die Kündigung schon direkt nach Vertragsabschluss einreichen, um später die Kündigungsfrist nicht zu verpassen. Online finden Sie zahlreiche kostenlose Musterkündigungen, die Sie lediglich ausfüllen, unterschreiben und an den aktuellen Mobilfunkanbieter schicken müssen.
Unser Tipp: Versenden Sie das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein, um im Fall der Fälle nachweisen zu können, wann der Brief zugestellt wurde. Bestehen Sie auch auf eine schriftliche Kündigungsbestätigung.
Neuen Anbieter auswählen
Ist die Kündigung raus, können Sie nun nach einem neuen Handyanbieter Ausschau halten. Zahlreiche Anbieter buhlen mit günstigen Tarifen um die Gunst der Kunden. Damit Sie tatsächlich einen passenden Tarif finden, sollten Sie mehrere Anbieter miteinander vergleichen. Um später erneut Ärger zu vermeiden, sollten Sie sich zuvor jedoch Gedanken darüber machen, welche Leistung wirklich benötigt werden. Sind Sie ein Vielsurfer, der nur wenig telefoniert, werden Ihnen 250 Freiminuten, so verlockend es auch klingen mag, keinen Nutzen bringen.
Unser Tipp: Nutzen Sie die Filterfunktionen der Online-Tarifrechner, welche die Wahl des passenden Tarifs vereinfachen.
Anbieter wechseln und Rufnummer behalten
Prinzipiell kann bei jedem Wechsel des Handyanbieters die alte Nummer mitgenommen werden. Allerdings muss das bereits in dem Kündigungsschreiben vermerkt werden. Dem neuen Anbieter sollte dieser Wunsch ebenfalls mitgeteilt werden. In der Regel stellt der alte Anbieter für diese Leistung eine Gebühr in Rechnung. Im Gegenzug gibt es beim neuen Anbieter aber meist einen Neukunden-Bonus.