5.000 Teilnehmer versammelten sich im Oktober unter dem Banner des Aktionsbündnis #AlarmstufeRot in Berlin, um für die Rettung der Veranstaltungsbranche zu kämpfen. Die Regierung reagierte mit den so genannten »November-Hilfen«. Aber wie wirksam sind diese wirklich?
Mit roten Shirts, Masken und ausreichendem Hygieneabstand trafen sich über 5.000 Mitarbeiter und Vertreter der Veranstaltungsbranche Ende Oktober vor dem Brandenburger Tor. Sie forderten von der Regierung finanzielle Hilfen, um den sechstgrößten Wirtschaftszweig Deutschlands vor dem Aus zu bewahren. Der Grund: »Die bereitgestellten Hilfsmittel kommen in der Branche nicht an. Nur ein Prozent davon wurden ausgezahlt«. Im Zuge der Pandemiebekämpfung wurde die Veranstaltungsbranche ihrer Existenzgrundlage beraubt, was bis zu einer Million Arbeitsplätze gefährdet.
Die Demonstration war bereits die zweite Großaktion des Aktionsbündnisses, an dem sich Veranstalter aus ganz Deutschland beteiligt hatten. Im September hatten sogar rund 15.000 Kulturschaffende protestiert – zum Teil mit prominenter Unterstützung. Die Regierung reagierte schließlich auf den Hilferuf und beschloss in ihrem Novemberprogramm, die besonders von Corona betroffenen Branchen zu retten: 75 Prozent des Novemberumsatzes 2019 sollen den Betrieben ausgezahlt werden. Das Problem? »Die riesige Zahl nichtsichtbarer Zulieferer und Dienstleister in der Veranstaltungswirtschaft ertrinkt indessen unter der Wasseroberfläche«, so die Sprecher von #AlarmstufeRot. »Sie werden geopfert, indem unrealistische Zulassungshürden in das Novemberprogramm eingefügt wurden.« Mit detailreichen Formulierungen werde der Kreis der antragsberechtigten Unternehmen bewusst klein gehalten, während fast 90 Prozent der Betriebe der deutschen Veranstaltungswirtschaft jede Hilfe verwehrt werde. 88 Prozent der Betriebe und Soloselbständigen der Veranstaltungswirtschaft wurden auf diese Weise ausgeschlossen.
Nun wurden die Novemberhilfen in einigen entscheidenden Punkten abgeändert und nachgebessert. Voraussetzung für eine Beantragung und Förderung im Rahmen des Novemberprogramms ist, dass ein Betrieb oder Selbständiger zurückliegend 80 Prozent seines Umsatzes im Veranstaltungswesen gemacht haben muss. Auch Unternehmen, die ihre Umsätze durch Lieferungen und Leistungen im Auftrag direkt von den Maßnahmen betroffener Unternehmen über Dritte (zum Beispiel Veranstaltungsagenturen) erzielen, sind berücksichtigt. »Nach Monaten ohne Umsätze, Erträge und Finanzhilfen ist die aktuelle Entscheidung ein Hoffnungszeichen«, so das Aktionsbündnis.
Trotzdem handelt es sich hierbei nur um vorläufige Maßnahmen. Wichtig sei nun für die kommenden Lockdown-Monate, Sicherheit zu schaffen und Antragsvoraussetzungen zu konkretisieren. Außerdem soll Betroffenen zugehört und so Umsetzungsfehler vermieden werden. »Niemand darf durchs Raster fallen«, betont #AlarmstufeRot nach Rücksprache mit Vertretern aus der Kulturbranche deutschlandweit.
Noch immer seien nicht alle Teile der Veranstaltungswirtschaft bedacht – ein Umstand, an dem zahlreiche Existenzen hängen: »Es ist viel Spekulation im Raum.« Der Kampf geht für #AlarmstufeRot also auch nach den Teilerfolgen im November weiter.
Alle Informationen zum Aktionsbündnis unter www.alarmstuferot.org