Bund zahlt Ausfallhonorare für Künstler
Die vom Bund geförderten Kulturinstitutionen werden Künstlerinnen und Künstlern bis zu 60 Prozent ihrer Gage als Ausfallhonorar zahlen, wenn die Veranstaltung wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden musste.
Das hat Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) am Mittwoch (29.04.) im Inforadio vom rbb bekanntgegeben. Voraussetzung für die Zahlung des Ausfallhonorars sei, dass der Vertrag bis zum 15. März geschlossen wurde.
Bei Honoraren bis zu 1000 Euro pro Veranstaltung werden 60 Prozent als Ausfallhonorar gezahlt, bei Gagen darüber sind es 40 Prozent. Die Höchstgrenze liegt bei 2.500 Euro. Bislang war dies haushaltsrechtlich nicht möglich, da laut Gesetz eine Leistung erst erbracht werden muss, bevor sie bezahlt wird.
Grütters sagte, sie hoffe, dass die von den Bundesländern und Kommunen geförderten Häuser zu ähnlichen Lösungen kommen. Darüber hinaus arbeitet die Kulturstaatsministerin mit dem Bundesfinanzminister an einem Strukturfonds für die Kultur. Über die Höhe wird verhandelt. Der Kulturrat hat einen Notfallfonds von 500 Millionen ins Spiel gebracht.
Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg