Mit einem Beschluss vom 8. Januar 2021 hat die Landesregierung Baden-Württemberg ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die Änderungen treten größtenteils am 11. Januar 2021 in Kraft.
Bund und Länder haben sich in der vergangenen Woche darauf geeinigt, den Lockdown zu verlängern und zu verschärfen. Beginnend ab Montag, 11. Januar, treten damit auch veränderte bzw. verschärfte Regelungen in Baden-Württemberg in Kraft. Abweichungen wie eine mögliche Öffnung von Grundschulen und Kitas ab dem 18. Januar waren zuvor schon bekanntgeworden. Nun gelten auch im Südwesten des Landes Ausgangsbeschränkungen, bei denen Menschen nur mit sogenannten triftigen Gründen das Haus verlassen dürfen, beispielsweise der Weg zur Arbeit, ein Arztbesuch, Gassigehen mit dem Hund und – tagsüber zwischen 5 und 20 Uhr – Einkäufe und Behördengänge.
Private Treffen eines Haushalts sind nur mit einer anderen Person erlaubt, völlig egal ob zu Hause oder im öffentlichen Raum. Kinder der beiden Haushalte unter 15 Jahre werden nicht mitgezählt. Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen in einer festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Gemeinschaft betreut werden.
Darüber hinaus hat die Landesregierung eine umfassende Liste über geschlossenen und offenen Einrichtungen oder Aktivitäten veröffentlicht. Weiterhin geschlossen bleiben demnach der Einzelhandel und die Gastronomien. Geöffnet werden dürfen hingegen Abholdienste im Einzelhandel, in Bibliotheken und Archiven (Click&Collect) nach vorheriger Bestellung möglich.