Ab dem 24. November sind die von der Landesregierung beschlossenen Corona-Beschränkungen durch die »Alarmstufe II« in Kraft. Bei Veranstaltungen und in Clubs gilt ab sofort 2G-Plus. Für Corona-Hotspots gelten noch strengere Maßnahmen.
Die schon geltende »Alarmstufe I« wird durch die neue Verordnung verschärft. So dürfen nur noch Geimpfte und Genesene in Hotels übernachten und Weihnachtsmärkte besuchen. Auf Veranstaltungen sind nun grundsätzlich nur noch die Hälfte der möglichen Besucher zugelassen. Dabei gilt die maximale Auslastung von 25.000 Menschen, was unter anderem Stadionbesuche betrifft.
Die neue Verordnung tritt in Baden-Württemberg wegen der hohen Zahl an Intensivpatienten und -patientinnen in Kraft. Ab sofort gilt in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens die 2G-Plus-Regel. Das Heißt: Zutritt bekommt nur noch, wer geimpft oder genesen ist und zusätzlich einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen kann. Diese Regel betrifft Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtfeste und Vereins- sowie Sportveranstaltungen ebenso wie Diskotheken, Clubs und Weihnachtsmärkte. 2G-Plus gilt auch für alle körpernahen Dienstleistungen mit Ausnahme von Friseurbesuchen – hier gilt weiterhin die 3G-Regel.
Ausgangssperren in Hotspots: Stadt- und Landkreis Heilbronn sowie Hohenlohekreis betroffen:
In Corona-Hotspots, also in Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 500 an zwei Tagen in folge, gelten ab sofort weitere Einschränkungen. Dort gilt die 2G-Regel auch im Einzelhandel und auf Märkten, wovon lediglich die Grundversorgung ausgenommen ist. In Hotspots gelten zudem nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte, welche nach bedarf bis zum 15. Dezember wirksam sind. Die Ausgangssperren sind von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages einzuhalten. Ausnahmen werden bei triftigen Gründen gemacht, etwa die Berufsausübung, Teilnahme an Versammlungen, medizinische Notfälle oder allein ausgeübte sportliche Aktivitäten.
Betroffen von diesen Regelungen sind ab dem 24. November Stadt- und Landkreis Heilbronn sowie der Hohenlohekreis.