Normalerweise ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. In der Zeit der Pandemie kann dies ausnahmsweise auch telefonisch oder online geschehen.
Die Identitätsprüfung muss aber in jedem Fall nachgeholt werden. Dazu bietet die Bundesagentur für Arbeit befristet bis zum 30. September 2020 das sogenannte „Selfie-Ident-Verfahren“ für Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen an. Damit kann die notwendige Identifikation ohne persönliches Erscheinen über Handy oder Tablet erfolgen.
Ein Anschreiben, dass das komplette Verfahren erklärt, geht in den nächsten Tagen allen Kundinnen und Kunden zu. Wichtig dabei ist: Wer sich vor Erhalt des Anschreibens bereits anderweitig bei der zuständigen Arbeitsagentur registriert hat, zum Beispiel durch Vorlage des Ausweises, muss sich nicht mehr über das Selfie-Ident-Verfahren identifizieren! Eine wiederholte Meldung über das Selfie-Ident-Verfahren ist nicht erforderlich.
Ein Erklär-Video zum Selfie-Ident-Verfahren ist unter www.nect.com zu sehen.