Das Kabinett des Landes Baden-Württemberg hat sich auf weitere Lockerungen der Corona-Verordnung geeinigt. So dürfen sich künftig bis zu zehn Personen im privaten Raum treffen und kleine Veranstaltungen sind wieder möglich. Großveranstaltungen über 500 Personen bleiben bis zum 31. August 2020 untersagt.
Ab dem 1. Juni sind öffentliche Veranstaltungen mit unter 100 Personen wieder möglich. Voraussetzung ist, dass es feste Sitzplätze gibt und die Hygiene- und Abstandsvorgaben eingehalten werden. »Über diese Perspektive gerade für die Kulturschaffenden und Künstler freue ich mich sehr. Denn die Pandemie hat unser Kulturleben fast zum Erliegen gebracht – egal ob Kino, Theater, Konzerte oder Oper«, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann nach der Kabinettssitzung. »Und auch wenn Kulturschaffende tolle Formate im Internet entwickelt haben, können die das Liveerlebnis natürlich nicht gleichwertig ersetzen. Weder für die Zuschauer, noch für die Künstler selbst.«
Großveranstaltungen ab 500 Teilnehmern bleiben auf jeden Fall bis zum 31. August verboten. Damit soll für die Veranstalter die Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen werden, »die sie dringend benötigen«, so der Beschluss des Kabinetts. Ab dem 2. Juni können zudem unter Hygiene-Auflagen wieder Kneipen und Bars öffnen. Auch Jugendhäuser dürfen dann wieder unter Auflagen öffnen, ebenso wie öffentliche Bolzplätze.
Ebenfalls zum 2. Juni dürfenauch wieder Sport- und Trainingsangebote in geschlossenen Räumen unter bestimmten Auflagen öffnen. Bereits ab dem 29. Mai können Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Pensionen oder Campingplätze wieder Touristinnen und Touristen aufnehmen. Auch hier gelten besondere Auflagen.