Neue Verordnung: Hunde müssen zweimal am Tag für eine Stunde vor die Tür
Für Hundehalter und für Züchter sollen künftig strengere Regeln gelten. Außerdem will die Bundesregierung den Tierschutz für den Transport von Nutztieren verbessern. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums hervor, der der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Montag) vorliegt.
Wörtlich heißt es: "Einem Hund ist mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren." Man darf künftig Hunde auch nicht mehr den ganzen Tag alleine lassen. Eine Betreuungsperson soll sich der neuen Verordnung zufolge "mehrmals täglich" um das Tier kümmern müssen. Als Begründung nennt der Entwurf "neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Bedürfnisse von Hunden". Den Tieren soll ein "ausreichendes Maß an Bewegung und Kontakt mit Umweltreizen" ermöglicht werden.
Hunde an einer Kette oder Leine zu halten, wird grundsätzlich verboten. Verboten werden sollen zudem Ausstellungen mit Hunden, die derart überzüchtet wurden, dass sie Qualen leiden und sich nicht mehr artgerecht verhalten können, oder denen Körperteile wie Ohren und Rute "tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert" wurden.
Strengere Vorgaben gibt es nach den Plänen der Bundesregierung auch für Hundezüchter. Sie sollen nur noch maximal drei Hündinnen mit Welpen gleichzeitig betreuen dürfen. Für die Wurfkisten gibt es neue Vorschriften, was Größe und Temperatur betrifft. Welpen sollen es in den ersten beiden Lebenswochen mindestens 18 Grad warm haben und sollen mindestens einmal täglich Auslauf bekommen.
Für Nutztiere sieht die neue Verordnung vor, Transporte innerhalb von Deutschland viereinhalb Stunden nicht mehr übersteigen dürfen, "wenn nicht sichergestellt ist, dass zu jedem Zeitpunkt während der Beförderung in dem Bereich, in dem sich die Tiere während des Transportes aufhalten, eine Temperatur von nicht mehr als 30 Grad herrscht".
Quelle: Rheinische Post
Den Tierschutz in Deutschland weiter voranzutreiben ist ein wichtiges, aber auch sehr heikles Thema. Während Nutztiere in der Haltung, auf Transporten und im Schlachthaus Höllenqualen erleiden, werden Hunde meist wie ein Teil der Familie behandelt. Dieses fest in der Gesellschaft verankerte Paradoxon, dass verschiedene Tierarten anders angesehen und dementsprechend auch behandelt werden, macht die rechtliche Umsetzung bestimmter Gesetze noch schwerer.
Das heißt nicht, dass diese Verordnung schlecht oder ungerechtfertigt sei, denn viele Hunde werden nicht artgerecht gehalten. Kritikpunkt ist an dieser Stelle, dass die Dringlichkeit neue Gesetze zum Wohle der Tiere zu verabschieden, gerade in der Nutztierhaltung noch um einiges höher ist. Schließlich werden täglich in deutschen Mast- und Schlachtbetrieben Tiere auf brutalste Art misshandelt, teils werden Tiere sogar tot geprügelt. Beispielsweise Ferkeln werden meist ohne Betäubung die Ringelschwänze und die Hoden entfernt, während der Hund oder die Katze wie Könige behandelt werden.
Spätestens seit dem Tönnies-Skandal gehen die Deutschen wieder etwas bewusster mit der Tatsache um, wie Fleisch produziert wird. Denn nicht nur die Arbeiter der Fleischindustrie leiden, besonders die Tiere, die genutzt und geschlachtet werden sind die Leidtragenden. Hunden ein besseres Leben zu ermöglichen ist wichtig und richtig, allerdings sollten alle Tierarten ein Recht auf ein gutes Leben ohne Qualen haben, den Tierschutz und die damit verbundenen Rechte in Nutz- und Haustiere zu teilen sollte dringend überdacht werden.