Update, 09.04.2021, 20:10 Uhr:
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat das von der Stadt Heilbronn erteilte Verbot der Querdenken-Versammlung am Samstag, 10. April, aufgehoben. In seinem Beschluss ist das Gericht nicht der Argumentation der Stadt Heilbronn gefolgt, dass der Veranstalter die von der Stadt Heilbronn vorgesehenen Auflagen nicht einhalten wird. Gleichwohl hat das Gericht die Notwendigkeit von Auflagen bestätigt, auch unter dem Eindruck der Pandemie-Situation.
Oberbürgermeister Harry Mergel bedauert den Beschluss sehr: „Aus Respekt vor dem im Grundgesetz garantierten Recht auf Versammlungsfreiheit legen wir jedoch keine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart ein. Wir gehen davon aus, dass sich der Veranstalter seiner Verantwortung bewusst ist und alle Auflagen, insbesondere zur Abstands- und Maskenpflicht sowie zur Teilnehmerzahl, beachten wird. Deren Einhaltung wird auch von der Polizei kontrolliert."
Ursprüngliche Meldung: Die Stadt Heilbronn verbietet die für Samstag, 10. April, geplante Versammlung unter dem Motto »Wir stellen uns Faschismus, Extremismus und Hetze in die Quere. Lasst unsere Kinder atmen«. Sie wurde von Querdenken – 713 angemeldet und sollte auf der Rasenfläche nördlich vom Frankenstadion stattfinden.
Grund für das Verbot ist die fehlende Zusage des Veranstalters, Auflagen des Ordnungsamts wie z. B. Maskenpflicht zu akzeptieren und durchzusetzen. Auch Erfahrungen aus vergleichbaren Veranstaltungen landesweit begründen bei den Verantwortlichen Zweifel, dass die Auflagen umgesetzt werden.
Oberbürgermeister Harry Mergel: »Die verfassungsrechtlich garantierte Versammlungsfreiheit ist ein wertvolles Gut unseres Staates, das ich sehr hoch schätze. Am Herzen liegt mir aber auch der Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger. Wir befinden uns aktuell in einer sehr kritischen Phase der Pandemie mit hohen Inzidenzzahlen. Es wäre unverantwortlich, eine solche Veranstaltung ohne Abstand und Maskenpflicht durchführen zu lassen. Die Bürgerinnen und Bürger haben kein Verständnis, wenn bei Versammlungen keine geltenden Regeln eingehalten werden, sie selbst aber sich an Kontaktbeschränkungen halten müssen.«