Städte erlassen Verfügung – Veranstaltungen ab 200 Personen in Heilbronn und Reutlingen verboten
Die Städte Heilbronn und Reutlingen verbieten öffentliche und private Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen und legen damit eine deutlich strengere Grenze fest als bisher Bund und Land. Veranstaltungen mit 100 bis 199 Teilnehmenden müssen beim städtischen Ordnungsamt gemeldet werden. Sie werden im Einzelfall im Rahmen einer Risikobewertung geprüft. Diese Allgemeinverfügung gilt bereits von diesem Samstag an. Grundlage dafür ist das Infektionsschutzgesetz.
„Wir sind uns bewusst, dass diese Regelung einen großen Eingriff in den Alltag der Menschen bedeutet. Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, unsere Bürgerinnen und Bürger zu schützen und das hohe medizinische Versorgungsniveau aufrechterhalten zu können, halten wir diese Maßnahme für sachlich gerechtfertigt, angemessen und vertretbar“, sagte Oberbürgermeister Harry Mergel am Donnerstag vor der Presse. „Außerdem geben wir damit Veranstaltern Planungssicherheit.“ Das Verbot ist in Heilbronn bis einschließlich 19. April 2020 wirksam.
OB Mergel: „Im BUGA-Jahr haben wir in der Region gezeigt, wie wir zusammen feiern können. Ich vertraue fest darauf, dass sich die Menschen auch in dieser Ausnahmesituation solidarisch zeigen und wir diese Herausforderung gemeinsam meistern. Die Grenze von 200 Teilnehmenden lässt nach unserer Überzeugung ein gesundes Maß an öffentlichem und privatem Leben weiterhin zu.“
Betroffen sind Veranstaltungen im städtischen Konzert- und Kongresszentrum Harmonie, im Theater Heilbronn sowie weiteren städtischen Veranstaltungsorten. Auch „Magie der Stimmen“ mit einer Vielzahl von Chören auf dem Heilbronner Marktplatz und Kiliansplatz sowie der daran gekoppelte verkaufsoffene Sonntag am 29. März fallen darunter. Ebenso das geplante BUGA-Jubiläumswochenende, das am 17. April, dem Jahrestag der BUGA-Eröffnung, beginnen sollte, wird nicht stattfinden. OB Mergel: „Wo es möglich ist, versuchen wir natürlich auch, die Termine auf später zu verschieben.“ Bereits in den vergangenen Tagen haben immer mehr Veranstalter Termine abgesagt. OB Mergel appelliert darüber hinaus an alle Veranstalter, größere Veranstaltungen unabhängig von der zu erwartenden Teilnehmerzahl abzusagen und auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Die Stadt Heilbronn geht mit gutem Beispiel voran und sagt alle größeren internen Veranstaltungen ab.
Die Allgemeinverfügung tritt in Reutlingen ab Freitag, 13. März, 0 Uhr in Kraft und soll bis voraussichtlich 31. Mai gelten. Alle städtischen Veranstaltungen werden ab sofort auch dann abgesagt, wenn weniger als 200 Besucherinnen und Besucher erwartet werden. Die Stadt will mit gutem Beispiel vorangehen, betonte Oberbürgermeister Thomas Keck auf der Pressekonferenz. Er appellierte überdies an Vereine, Firmen und Privatpersonen, ebenfalls darüber nachzudenken, ob ihre Veranstaltung wirklich stattfinden muss - auch dann, wenn weniger als 200 Personen erwartet werden. Für Großveranstaltungen ab 1000 Personen gilt ohnehin auch in Reutlingen das Verbot des Sozialministeriums.