Am 12. Januar überschritt die 7-Tage-Inzidenz in Ansbach den Wert von 200. Damit tritt die seit 11. Januar geltende Verordnung in Kraft, derzufolge sich die Menschen nur noch 15 Kilometer von ihrem Wohnort wegbewegen dürfen.
Die Inzidenz in Ansbach liegt (Stand 12. Januar) bei 234,5, also deutlich über dem Grenzwert von 200, ab dem laut der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung härtere Maßnahmen in Kraft treten, zu denen besonders die "15-Kilometer-Regel" gehört. Diese besagt, dass sich die Menschen nur mit einem trifftigen Grund mehr als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen. Zu diesen trifftigen Gründen gehören Familienbesuche (natürlich unter Einhaltung der sonstigen Regeln), Arbeit, Arztbesuche sowie nötige Einkäufe (aber keine Shoppingtrips). Die Maßnahme gilt, solange der Indzidenzwert über 200 liegt.