Die Universitätsstadt Tübingen verfolgt als eine der wenigen Kommunen in Deutschland eine eigenständige Strategie in der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Sie ist mittlerweile bundesweit als „Tübinger Weg“ bekannt. Die Ziele sind:
- die besonders gefährdeten Risikogruppen zu schützen
- die zur Bekämpfung der Pandemie notwendigen Mittel schnell und unbürokratisch zur Verfügung zu stellen
- insbesondere in den Bereichen Bildung, Einkaufen und Gastronomie so viel Normalität wie möglich zuzulassen
Mit dieser Strategie ist es Tübingen seit Beginn der zweiten Corona-Welle bisher gelungen, den Inzidenzwert dauerhaft niedrig zu halten und Todesfälle in den Alten- und Pflegeheimen weitestgehend zu vermeiden. Daher ist Tübingen zur Modellstadt für Corona-Lockerungen geworden.
In Tübingen ist das „Tübinger Tagesticket“ als Nachweis über einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest Zugangsvoraussetzung für zahlreiche Betriebe. Die erweiterte Testpflicht gilt für alle ab 14 Jahren, auch für die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Tübingen. Für die kostenlosen Schnelltests stehen mehrere Teststationen in der Innenstadt bereit.
Im Gegenzug zur erweiterten Testpflicht dürfen in Tübingen die Außengastronomie sowie Kunst- und Kultureinrichtungen wie Theater, Kinos und Bibliotheken vom 16. März 2021 bis Ostersonntag, 4. April 2021, wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Auch dort ist das Tübinger Tagesticket Zugangsvoraussetzung. Als Alternative sind Schnelltests in der jeweiligen Einrichtung unter Aufsicht zulässig. Die Betriebe und Einrichtungen sind verpflichtet, die Einhaltung der Schnelltestpflicht zu überprüfen.
Das Land Baden-Württemberg hat dem Modellprojekt zugestimmt, das die Universitätsstadt Tübingen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz im Landkreis Tübingen umsetzt. Das Universitätsklinikum übernimmt die wissenschaftliche Begleitung.
Regeln für Gaststätten
Zusätzlich zum Außer-Haus-Verkauf, Abhol- und Lieferdiensten dürfen im ganzen Tübinger Stadtgebiet Schank- und Speisewirtschaften die Außengastronomie für den Publikumsverkehr öffnen. Die Gäste müssen ihr Tübinger Tagesticket vorzeigen oder vor Ort unter Aufsicht einen Schnelltest machen.
Die Abstands- und Hygieneregeln müssen beachtet werden, außerdem müssen die Kontaktdaten der Gäste erfasst werden. Es dürfen bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten gemeinsam an einem Tisch sitzen. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt. Für die Nutzung der Sanitäreinrichtungen dürfen die Gäste die Innenräume der Gaststätte betreten. Personal und Gäste müssen, wenn sie sich nicht an ihrem Platz aufhalten, eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske tragen.
Regeln für Kunst- und Kultureinrichtungen
Im ganzen Tübinger Stadtgebiet dürfen Theater, Konzerthäuser, Museen, Kinos, Musikschulen, Archive und Bibliotheken für den Publikumsverkehr öffnen und Veranstaltungen anbieten. Die Gäste müssen ihr Tübinger Tagesticket vorzeigen oder vor Ort unter Aufsicht einen Schnelltest machen.
Die Abstands- und Hygieneregeln müssen beachtet werden, außerdem müssen die Kontaktdaten der Gäste erfasst werden. In geschlossenen Räumen müssen Personal und Gäste eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske tragen.
Warum führt Tübingen die Testpflicht ein?
Seit dem 29. Januar 2021 liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Tübingen konstant unter 50. Deshalb konnte der Einzelhandel am 8. März 2021 wieder öffnen. Derzeit steigen die Infektionszahlen in Baden-Württemberg wieder an, und das Robert-Koch-Institut prognostiziert wegen der Ausbreitung der britischen Mutation ab der kommenden Woche einen schnelleren Anstieg.
Nur Tübingen und Pforzheim lagen am 13. März 2021 noch unter einer Inzidenz von 35; acht Landkreise waren schon über der Marke von 100, die zur Notbremse führt. Es besteht also die Gefahr, dass die erhofften weiteren Öffnungsschritte nicht stattfinden können und stattdessen Kreis für Kreis ein dritter Lockdown kommt. Mit der erweiterten Testpflicht soll dies für Tübingen verhindert werden.
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