Nach der Veröffentlichung der Verordnungen des Landes Baden-Württemberg wurden zur Eindämmung des Coronavirus in Stuttgart und Ludwigsburg zahlreiche Maßnahmen ergriffen.
Aktuelle Fallzahlen:
Stuttgart: Infizierte: 1.385, davon genesen: 1.258, verstorben: 56
Ludwigsburg: Infizierte: 1.693, davon genesen: 1.556, verstorben: 68
Böblingen: Infizierte: 1.327, davon genesen: 989, verstorben: 42
Rems-Murr-Kreis: Infizierte: 1.442, davon genesen: 1.122, verstorben: 63
Quelle: Johns Hopkins University, Stand 12.05., 18 Uhr
Vorkommnisse im Verlauf
16.04. 16:00: Corona-Positiver missachtet Quarantäne und widersetzt sich Polizeibeamten
Ein 62 Jahre alter Mann, der mit dem Corona-Virus infiziert ist, hat am Mittwoch wiederholt gegen die Quarantäne-Anordnungen verstoßen, sich Polizeibeamten widersetzt und schließlich im Krankenhaus in Schorndorf randaliert. Vier Polizeibeamte mussten aufgrund des direkten Kontakts mit dem 62-Jährigen vom Dienst frei gestellt werden. ls
08.04. 10:00 Uhr: Erstmals seit Ausbruch der Corona-Pandemie ist die Zahl der Genesenen in Baden-Württemberg höher als die der neu Infizierten Fälle. Das sind die neuen Daten des Landesgesundheitsamts.
Stuttgart - Die Zahl der aktuell infizierten Menschen in Baden-Württemberg ist zum ersten Mal seit Ausbruch der Pandemie gesunken. Das ergeben neueste Auswertungen aktueller Daten desLandesgesundheitsamtes, veröffentlicht am Dienstagabend. Demnach sind zwar insgesamt 20.635 Infektionen bestätigt. Wegen der zunehmenden Zahl Genesener – laut Schätzung etwa 2685 Personen – so verringert sich die Zahl der netto Infizierten aber auf noch ca. 17.300 Personen. Als genesen gilt demnach, wer vor dem 23. März erkrankt ist, nicht unter Atembeschwerden litt oder beatmet werden musste oder wer nicht beziehungsweise vor mindestens zwei Wochen im Krankenhaus war. Es wird also aktuell davon ausgegangen, dass die Verordnungen des Landes erfolgreich sind und zu einem Abschwächen der Kurve führen, was die Voraussetzung für Lockerungen des Lock-Downs sind. Noch bittet die Regierung aber darum sich auch trotz des frühlingshaften Wetters an die Verordnungen zu halten.
30.03., 12:00 Uhr: Das baden-württembergische Gesundheitsministerium des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg meldete am Sonntagabend erneut steigende Zahlen: Es gibt weitere 717 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus. Damit steigt die Zahl der Infizierten in Baden-Württemberg auf mindestens 11.536 an. Im Stadt- und Landkreis Stuttgart und Ludwigsburg 1.342 Infektionen mit Sars-CoV-2 bestätigt.
18.03., 18:00 Uhr Hunderte Menschen versammelten sich am Mittwochabend auf dem Marienplatz in Stuttgart. Die Polizei forderte, heimzugehen. Große Ansammlungen soll man wegen der Corona-Pandemie vermeiden.
Polizei appelliert an die Vernunft der Menschen. Offenbar kam es noch nicht bei allen an. Der Marienplatz im Stuttgarter Süden war aufgrund des schönen Wetters dieser Tage stets voller Menschen. Am Abend kam schließlich die Polizei vorbei und bat die Menschen heimzugehen.
Der Polizeisprecher Jens Lauer meint es wäre keine Räumung gewesen. Die Polizei habe zusammen mit Vertretern des Ordnungsamts die Menschen angesprochen und die aktuelle Lage erklärt. Die Menschen hätten sich sehr einsichtig gezeigt, sagt Lauer.
„Man hat unterwegs festgestellt, dass es ja keinen Sinn hat, wenn die Menschen sich statt in Kneipen auf dem Platz treffen“, sagt der Polizeisprecher. Es ist aktuell geraten, die sozialen Kontakte auf das notwendige Minimum zu reduzieren. Versammlungen sind untersagt, ebenso Großveranstaltungen, Spielplätze sind gesperrt. Ein Verbot, die Plätze oder Grünanlagen zu besuchen, ist nicht erlassen – folglich kann es rechtlich gar nicht zu Räumungen kommen.
18.03., 12:26 Uhr Um das Coronavirus einzudämmen, überarbeitete die Landesregierung bis spät in die Nacht ihre Regierungsverordnung, die das öffentliche Leben in vielen Bereichen einschränkt. Ab sofort gilt zunächst eine Vereinheitlichung aller betroffenen Lebensbereiche. Bis zum 19. April sind bis auf Weiteres alle in der fortlaufend aktualisierten Verordnung aufgeführten Einrichtungen geschlossen oder eingeschränkt.
Pressesprecher des Sozialministeriums Markus Jox sagt: „Für Schulen, Kitas, Fitnessstudios, Einzelhandel und Gastronomie gilt zunächst der 19. April“, Unklarheiten, die vor allem bei Gastronomen und Einzelhändlern für große Verunsicherung gesorgt hatten, führt er auch darauf zurück, dass die Verordnung im Eilverfahren formuliert wurde. Normalerweise würden solche Regierungsverordnungen über Wochen und Monate erstellt.
17.03., 11:15 Uhr:
Alle nicht unbedingt notwendigen Sozialkontakte einstellen
Bundeskanzlerin Merkel und andere führende Politiker appellierten bei diversen Pressekonferenzen noch einmal eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger des Landes, sich an die Verordnung zu halten und von sich aus alle nicht unbedingt notwendigen Sozialkontakte einzustellen. Nur so werde es gelingen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Hierfür trage jede und jeder Einzelne Verantwortung.
Hier ein kurzer Auszug: Die Verordnung regelt neben der bereits kommunizierten Schließung mit wenigen Ausnahmen von Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Hochschulen auch das Betriebsverbot folgender Einrichtungen:
- Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
- Bildungseinrichtung jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkhochschulen
- Kinos,
- Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder, Saunen,
- Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen,
- Volkshochschulen und Jugendhäuser,
- öffentliche Bibliotheken,
- Vergnügungsstätten sowie
- Prostitutionsstätten.
Dazu gehören speziell auch die Gastronomie und öffentliche Veranstaltungen. Die Verordnung stellt klar:
Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt. Von diesem Verbot ausgenommen sind Speisegaststätten, wenn sichergestellt ist, dass
- die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,
- Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist und
- in geeigneter Weise sichergestellt wird, dass im Falle von Infektionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben.
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel mit mehr als 100 Teilnehmern sind verboten. Darüber hinaus gilt grundsätzlich die dringende Empfehlung alle Veranstaltungen, die nicht unbedingt notwendig sind, abzusagen – auch Familienfeiern mit weniger als 100 Gästen etc. Bei öffentlichen Veranstaltungen mit weniger als 100 Teilnehmern entscheiden die zuständigen Behörden vor Ort auf Basis einer Risikoabwägung anhand der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und unter Berücksichtigung des lokalen Infektionsgeschehens über ein Verbot. Für weitere Informationen zu einzelnen Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die Kommunen bzw. zuständigen Ortspolizeibehörden.
Durch die Schliessung der gesamten Bildungsstätten ergibt sich daraus auch für die öffentlichen Verkehrsmittel in Stuttgart:
Seit Dienstag, 17. März 2020, werden die Schülerfahrten im regionalen Busverkehr vorübergehend ausgesetzt. Die baden-württembergische Landesregierung hat wegen der Verbreitung des Coronavirus beschlossen, die Schulen im Land ab Dienstag, 17. März 2020, bis zum Ende der Osterferien zu schließen. Daher fallen auch die speziellen Schülerfahrten im regionalen Busverkehr in diesem Zeitraum aus und der Ferienfahrplan tritt damit bereits ab dem 17. März in Kraft. Es wird aktuell davon ausgegangen, dass die Standorte der Kindernotbetreuung auch mit dem Ferienfahrplan erreicht werden können.Die Buslinien der SSB und die S-Bahn Stuttgart sind davon nicht betroffen und fahren nach dem regulären, uneingeschränkten Fahrplan. Nähere Infos auf: https://www.ssb-ag.de
Um eine Überlastung der Krankenhäuser etc. zu vermeiden ergeht ausserdem:
Alle Besuche in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Dialyse-Einrichtungen und Tageskliniken sind ab sofort bis auf Weiteres verboten. Ausnahmen sind nur bei erkrankten Kindern, in Teilen der Psychiatrie und zur Sterbebegleitung unter Auflagen erlaubt. In Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sind Besuche nur mit Erlaubnis der Einrichtungsleitung und unter Schutzvorkehrungen möglich.
Die ausführliche Verordnung ist nachlesbar auf: www.baden-wuerttemberg.de
Zur Stunde erreichen uns ständig neue Änderungen und teilweise von Stadt zu Stadt weitere Einschränkungen. Wir versuchen unsere Leser aktuell zu informieren.
Weitere Informationen:
Aktuelle Fallzahlen sind unter www.rki.de/covid-19-fallzahlen abrufbar. Das Landesgesundheitsamt hat unter Telefon 0711 904-39555 eine Hotline für Bürger eingerichtet. Diese Hotline ist täglich zwischen 9 und 18 Uhr erreichbar.