Gute Nachrichten für alle Fahrer von Elektro-Fahrzeugen und Plug-In-Hybriden: Eine neue Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen hat eine Erhöhung der Prämie beschlossen. Zudem können nun auch junge Gebrauchtwagen gefördert werden. Was es mit der neuen Regelung auf sich hat, gibt es hier im Überblick.
Dass Elektroautos und Plug-In-Hybride staatlich gefördert werden, ist schon länger der Fall. Seit dem 19. Februar 2020 ist es nun allerdings möglich, auch gebrauchte E-Autos und Plug-In-Hybride bezuschussen zu lassen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat beschlossen, mit Hilfe des erweiterten Umweltbonus den Absatz neuer und junger gebrauchter Elektrofahrzeuge zu fördern. Dadurch, so die BAFA, könne ein nennenswerter Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft bei gleichzeitiger Stärkung der Nachfrage nach umweltschonenden Elektrofahrzeugen geleistet werden. Durch die Maßnahmen soll die schnelle Verbreitung elektrisch betriebener Fahrzeuge im Markt unterstützt werden.
Mit dem neuen Beschluss tritt zusätzlich eine Erhöhung der bisherigen BAFA-Förderung in Kraft. Bei zweitzugelassenen Wagen gilt die zusätzliche Voraussetzung, dass sie nicht älter als 12 Monate sein und nicht mehr als 15.000 Kilometer gelaufen sein dürfen. Achtung: Für Fahrzeuge, die bis zum 4. November 2019 zugelassen wurden, gelten nach wie vor die alten Fördersätze in der Fassung der Förderrichtlinie vom 28. Mai 2019.
Gewährt wird der Umweltbonus zur Hälfte durch die Automobilhersteller und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine – ausgenommen sind neben Automobilherstellern, die sich an der Finanzierung des Bonus beteiligen, Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Voraussetzung ist, dass sich das erworbene elektrisch betriebene Fahrzeugmodell auf der BAFA-Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge befindet. Die vollständige Liste kann auf der Website des Bundesamtes eingesehen werden. Die neue Regelung wird rückwirkend gelten: Die erhöhte Kaufprämie kann also auch im Nachhinein für alle berechtigten Fahrzeuge beantragt werden, solange sie nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden.
Des weiteren ergeben sich für Menschen, die sich für ein Elektroauto oder einen Plug-In- Hybriden entscheiden, auch steuerliche Vorteile: Denn seit Januar 2019 gilt eine neue Regelung zur Dienstwagensteuer. Statt den üblichen ein Prozent des Bruttolistenpreises gilt für Arbeitnehmer, die einen Plug-In-Dienstwagen privat nutzen, als steuerliche Bemessungsgrundlage nur die Hälfte des Bruttolistenpreises. Für Besitzer reiner Elektroautos wird es sogar noch billiger: Seit November 2019 liegt hierfür der zu versteuernde geldwerte Vorteil nur noch bei 0,25 Prozent des LIstenpreises.
Wichtige Eckdaten zur neuen BAFA-Regelung
Elektro- und Brennstoffzellenautos mit Nettolistenpreis unter 40.000 Euro erhalten 6000 Euro Umweltbonus, darüber gibt es 5000 Euro. Plug-In-Hybriden bis 40.000 Euro Nettolistenpreis erhalten 4500 Euro, bis 65.000 Euro gibt es dann noch 3750 Euro. Die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge (www.bafa.de) zeigt alle Netto-Listenpreise für Neu- und Gebrauchtwagen, aus denen sich dann die jeweilige Förderhöhe ergibt – z.B. Renault ZOE Phase 2, Life R110 Z.E. 40, Netto-Listenpreis 25.201,68 Euro, wird mit 6000 Euro gefördert. Der Umweltbonus wird zur Hälfte durch die Automobilhersteller (Eigenanteil) und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss (Bundesanteil) gewährt.
Der Eigenanteil des Automobilherstellers am Umweltbonus ist in der Rechnung oder Leasingvertrag in Abzug zu bringen. Grundlage ist der BAFA Listenpreis. Dieser setzt sich aus dem niedrigsten Netto-Listenpreis des Basismodells in Deutschland zur Markteinführung zusammen.
Alle Informationen unter www.bafa.de