Pedelecs und E-Bikes: Die neue Generation Fahrrad
Fahrräder mit elektrischer Antriebsunterstützung sind gerade voll im Trend und eignen sich auch in Zeiten von Corona gut als Zeitvertrieb im Freien. Doch oft werden die verschiedenen Begriffe verwechselt: Wir bringen nun Licht ins Dunkel!
Als Pedelec versteht man ein Zweirad, bei dem der Fahrer beim Treten der Pedale durch einen elektrischen Motor unterstützt wird. Diese Form der elektronisch unterstützten Zweiräder ist die am meisten verbreitetste in Deutschland. Fälschlicherweise werden Pedelecs in Deutschland häufig als E-Bikes bezeichnet.
Zu unterscheiden gelten zwei Formen von Pedelecs, wobei die Unterscheidung von rechtlicher Bedeutung ist. Pedelecs sind rechtlich gesehen gleichwertig mit Fahrrädern und zeichnen sich durch eine Unterstützung beim Treten bis höchstens 25 km/h bei 250 Watt Nenndauerleistung aus. Es wird keine Zulassung benötigt, es besteht keine Helmpflicht und es wird kein Führerschein benötigt. Verfügt das Pedelec über eine Anfahrhilfe bis maximal lediglich 6 Km/h gilt dies ebenfalls als Fahrrad.
Dem gegenüber steht das S-Pedelec. Bei einem S-Pedelec handelt es sich um ein Pedelec mit folgenden Eigenschaften: Geschwindigkeit bis 45 km/h und maximal 4-fache Unterstützung der Fahrleistung. Ein Mindestalter von 16 Jahren sowie mindestens die Berechtigung zum Fahren eines Leichtkraftrads ist nötig, zudem besteht Helmpflicht und ein Versicherungskennzeichen ist nötig. Die Nutzung von Radwegen ist verboten.
Zu guter letzt: Ein E-Bike im eigentlichen Sinne ähnelt einem Elektromofa, da es nicht abhängig von der Tretleistung des Fahrers ist und diese unterstützt, sondern durch einen Drehschalter am Lenker beschleunigt werden kann (Bis maximal 20 Km/h bei maximal 500 Watt Motorleistung). Mindestens ein Mofa-Führerschein wird benötigt, obwohl keine Helmpflicht besteht. Innerorts dürfen Radwege nur dann benutzt werden, wenn sie für E-Bikes freigegeben sind. Außerorts dürfen E-Bikes die Radwege nutzen.