Eine gute Bewertung ist besonders bei Abschlussprüfungen wichtig oder wenn die Note über den weiteren Verlauf der Karriere entscheidet. Selbst nach intensiver Vorbereitung und einem guten Gefühl kann es dennoch dazu kommen, dass man schlecht abschneidet oder gar durchfällt. In solchen Szenarios lässt sich diese Prüfung anfechten. Aber wann ist dies sinnvoll und was bewirkt das Verfahren?
Was genau ist eine Prüfungsanfechtung?
Dabei stellt man die Bewertung einer Prüfungsleistung infrage. Natürlich lässt sich dies zunächst in einem Gespräch mit dem Prüfer klären. Fällt zum Beispiel ein Fehler in der Korrektur auf, der die abschließende Note anhebt, so sollte man diesen der Fachkraft vorweisen. Weigert sie sich dennoch, die verdienten Punkte zu verteilen, lohnt sich das Einbinden rechtlicher Fachkräfte im Bereich der Prüfungsanfechtung.
Es ist wichtig, zu beachten, dass es sich hier um einen juristischen Schritt handelt. Demnach sollte die Anfechtung nicht aus einer spontanen, emotionalen Reaktion entspringen, sondern zuvor gut durchdacht sein.
Gründe für das Hinterfragen einer Bewertung
Durch den offiziellen Charakter des Verfahrens müssen gute Gründe zur Anfechtung bestehen. Es reicht nicht, einfach eine bessere Note zu wollen. Beispielsweise treten Verfahrensfehlerauf, die man vorerst nicht als valide Ursache einer schlechteren Leistung erkennt:
- Unzulässige Rahmenbedingungen: Äußere Einflüsse wie Lärm, schlechte Lichtbedingungen, unangenehme Temperaturen oder sogar Geruch schränken die Konzentration des Prüflings ein.
- Unzulässiges Personal: Die Prüfer sind fachlich nicht vorbereitet oder menschlich nicht dazu geeignet, eine Prüfung abzunehmen. Daneben ist das Personal manchmal schlichtweg nicht für die Prüfung zuständig.
- Verstoß gegen die Prüfungszeit: Dem Prüfling ist es nicht möglich, pünktlich zu beginnen oder die Zeit bis zum Ende zu nutzen.
- Prüfungsunfähigkeit: Der Prüfling ist nicht dazu in der Lage, die Prüfung abzulegen. Dies lässt sich per Attest nachweisen, es kann sich jedoch auch um bis dato unerkannte Krankheiten handeln.
- Chancengleichheit nicht beachtet: Gemäß Artikel 3 im Grundgesetz sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Da diese Prüfungen offiziellen Charakter besitzen und von einer höheren Gewalt stammen, muss die Chancengleichheit auch für Prüfungen gelten.
Daneben gibt es Bewertungsfehler, die sich im Nachhinein überprüfen lassen. Folgende Aspekte finden sich häufig in Korrekturen:
- Falsche Bewertung: Der Prüfer erkennt eine Antwort als falsch an, obwohl diese fachlich richtig und zumindest teilweise vertretbar ist.
- Sachfremde Erwägung: Die Antwort auf eine Frage muss in diesem hermetischen Kontext bleiben. Demnach dürfen keine äußeren Einflüsse in die Bewertung einfließen.
- Unzulässiger Prüfungsstoff: Der Prüfer verlangt fachliche Inhalte, die er zuvor als nicht prüfungsrelevant erklärt hat.
- Unzulässige Fragestellung: Dies passiert häufig, wenn eine Frage mehrere Antworten zulässt, beispielsweise bei Multiple Choice.
- Sachfehler in der Bewertung: Prüfer haben Antworten vertauscht oder vollständig nicht beachtet.
Was erzielt die Anfechtung?
Der weitere Prüfungsverlauf ist abhängig von der angegebenen Fehlerart. Bei einem Verfahrensfehler kommt es zu einer Wiederholung der Prüfung unter den gleichen Umständen, bis auf den störenden Faktor. Demnach bleiben die Prüfer gleich, sofern diese nicht Grund des Verfahrensfehlers sind.
Bei einem Bewertungsfehler muss der Prüfling die Leistung nicht erneut ablegen. Hier prüfen neue Korrektoren die bereits geschriebene Prüfung.
Wie die Anfechtung abläuft
Da die Prüfungsanfechtung offiziellen Charakter besitzt, gibt es Formen und Fristen zu beachten, um erfolgreich das angestrebte Ziel zu erreichen. Bei Verfahrensfehlern ist es wichtig, bereits während der Prüfung um eine Verbesserung der Umstände zu bitten. Bittet man darum, die Heizung aufzudrehen, das Fenster zu öffnen oder einen fachlichen Prüfer herbeizuholen, erhält jedoch keine Antwort, so fließt das in die Beweislast mit ein.
Nach Bekanntgabe der Benotung sollte der Betroffene einen Antrag auf Akteneinsicht beim zuständigen Prüfungsamt einlegen. Neben einer mündlichen Begründung ist es zudem möglich, eine schriftliche Erklärung der Prüfungsergebnisse einzufordern. Hierauf folgt die eigentliche Anfechtung, in der der Kläger der Prüfungsstelle eine offizielle Gegendarstellung bietet. Dieser muss in der Regel innerhalb von vier Wochen in schriftlicher Form folgen. Da die genaue Wortwahl besonders wichtig ist und hier noch Emotionen einfließen können, ist es sinnvoll, einen entsprechenden Anwalt für diesen Schritt zu engagieren.
Kosten eines Verfahrens
An sich kostet das Widerspruchsverfahren nichts, solange der Prüfling erfolgreich daraus hervorgeht. Verliert er den Fall jedoch, kommt es je nach Bundesland zu Gebühren von bis zu 100 Euro. Gelangt die Anfechtung bis zum Gerichtssaal, muss der Betroffene hohe Kosten tragen. Die jeweils verlierende Partei zahlt die Gerichtskosten. Daneben ist das Honorar des Rechtsanwalts ein Faktor, der mehrere Hundert bis Tausend Euro betragen kann. Es ist demnach ein lohnendes doch zugleich kostspieliges Vorhaben.
Die Chancen der Anfechtung nutzen
Grundsätzlich lässt sich jede Prüfung anfechten, die vom Staat oder einem anderen Träger hoheitlicher Gewalt stammte. Jedoch ist dies mit hohem Zeit- und Geldaufwand verbunden. Demnach bleibt das Verfahren vor allem dann sinnvoll, wenn die Bewertung über den weiteren Werdegang entscheidet. Es ist wichtig, seine Rechte zu kennen und notfalls dazu in der Lage zu sein, bei Ungerechtigkeit für eine bessere Note zu kämpfen.