Es ist ein Vorhaben aus der Politik, das in der Wirtschaft viel Zuspruch findet – aber auch Kritik: Die Meisterpflicht soll für zwölf Gewerke wieder eingeführt werden. Für 2020 angekündigt wurde die Wiedereinführung für Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer. Die Meisterpflicht soll dabei aber nur für neu gegründete Betriebe gelten, bestehende Betriebe haben Bestandsschutz. Carsten Linnemann, Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU, begründete die Wiedereinführung folgendermaßen: »Die Abschaffung der Meisterpflicht hat sich für viele Berufsgruppen als Fehler erwiesen, weil sowohl die Qualität als auch die Ausbildungsleistung stark gelitten haben.« Viele Betriebe und Gewerbe haben bereits seit Jahren für eine Rückkehr zum Meisterbrief gekämpft. Die geplante Ausweitung findet entsprechend starken Zuspruch bei Wirtschaftsvertretern und in der Politik. Gleichzeitig wird aber auch Unmut geäußert, vor allem aus Branchen, die nicht wieder meisterpflichtig werden. So hätten neben Drechslern und Holzspielzeugmachern sowie Orgel- und Harmoniumbauern auch die übrigen Musikinstrumentenbauer-Gewerke berücksichtigt werden müssen, finden . Auch Fachverbände der Bestatter äußerten sich enttäuscht, bei der Meisterpflicht nicht berücksichtigt worden zu sein. Die zentralen Kriterien für die genannten zwölf Gewerke ist die bei unsachgemäßer Ausübung bestehende Gefahr für Leben und Gesundheit. Diese sei auch bei Bestattungsunternehmen gegeben. dg Weitere Infos unter www.deutsche-handwerks-zeitung.de