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Agentur für Arbeit
Betriebe und Verwaltungen mit zwanzig und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Tun sie dies nicht, müssen sie für jeden nicht besetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Fragen zum Anzeigeverfahren werden von Montag bis Freitag von 9.30 – 11.30 Uhr unter der Telefonnummer 07161 - 9770 333 für Arbeitgeber aus dem Bezirk der Arbeitsagentur Ludwigsburg beantwortet.
Die Vordrucke zum Anzeigeverfahren und das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan (CD-ROM) für die elektronische Abwicklung wurden bereits im Januar den Betrieben und Verwaltungen zugesandt. Viele Arbeitgeber haben ihre Meldung bereits der örtlichen Agentur zugeleitet.
Arbeitgeber, die ihrer Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, können dies noch bis zum 31. März – eine Fristverlängerung ist nicht möglich – nachholen. Damit vermeiden sie eine Ordnungswidrigkeit, denn ist eine Anzeige unvollständig, falsch ausgefüllt oder geht sie verspätet ein, kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Fragen rund um das Anzeigeverfahren werden Montag bis Freitag von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr unter der Rufnummer 07161 - 9770 333 beantwortet. Dieses Serviceangebot richtet sich an Arbeitgeber im Bezirk der Agentur für Arbeit Ludwigsburg.