Die meisten Ehepartner, die überhaupt ein Testament errichten, errichten ein gemeinschaftliches Testament. Besonders beliebt ist das sog. Berliner Testament, in dem sich beide Ehepartner wechselseitig zu Alleinerben einsetzen und ihre Kinder zu Schlusserben des längerlebenden Ehegatten. Allerdings sind die damit verbundenen erbrechtlichen und erbschaftsteuerlichen Nachteile kaum bekannt. Im Kurs wird erläutert, welche Nachteile bestehen können und zeigt mögliche zusätzliche Regelungen zur Optimierung sowie Alternativen auf.
Das Berliner Testament: Stets das Mittel der Wahl?
Vortrag
Volkshochschule Herrenberg Tübinger Straße 40, 71083 Herrenberg
Vorträge & Lesungen