Einstiegsqualifizierung
Eine betriebliche Ausbildungsvorbereitung bietet Chancen für beide Seiten – für Jugendliche und Unternehmen. Die Einstiegsqualifizierung ist eine praxisnahe betriebliche Qualifizierung, bei der der Arbeitgeber mit der Praktikantin oder dem Praktikanten einen EQ-Vertrag mit Vergütungspflicht nach § 26 BBiG abschließt. Zielgruppen für EQ-Maßnahmen sind Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber, die bis zum 30. September keine Ausbildungsstelle finden konnten, sowie junge Menschen, die aktuell noch nicht in vollem Umfang für eine Ausbildung geeignet oder lernbeeinträchtigt und sozial benachteiligt sind.
Vorrangige Intention einer EQ ist es, diesen jungen Menschen Gelegenheit zu geben, berufliche Handlungsfähigkeit zu erlangen bzw. zu vertiefen. Gleichzeitig bietet eine EQ dem Ausbildungsbetrieb die Möglichkeit, den jungen Menschen nicht nur in einem kurzen Bewerbungsgespräch kennenzulernen, sondern seine Fähigkeiten und Fertigkeiten über einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten im täglichen Arbeitsprozess beobachten zu können. Der vergleichsweise lange Zeitraum erlaubt es, die Leistungsfähigkeit besser einzuschätzen.
Ziel der EQ ist es, dass mehr junge Menschen mit erschwerten Vermittlungsbedingungen eine betriebliche Berufsausbildung aufnehmen und diese durch die erfolgreichen Vorerfahrungen gegebenenfalls verkürzt wird. Die jeweilig zuständige Stelle (Kammer) stellt auf Antrag des jungen Menschen oder des Arbeitgebers ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an EQ aus. Voraussetzung hierfür ist ein betriebliches Zeugnis des Arbeitgebers.
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