Die Quartiersgemeinschaft Tübinger Straße ist der erste innerstädtische Zusammenschluss von Eigentümern zur Umsetzung eines BID (Business Improvement District) in Baden-Württemberg.
Seit 1. Januar 2015 beschreitet Baden-Württemberg neue Wege in der Einbindung privater Immobilieneigentümer in die Stadtentwicklung.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative (GQP) liegt seitdem eine rechtliche Grundlage vor.
Auch in Zukunft gilt es, die immer wieder neuen Herausforderungen innerstädtischer Lagen nachhaltig zu bewältigen und ein klares Standortprofil konsequent nach außen zu tragen – kurz: Am Ball zu blei-ben. Im Rahmen des GQP können von Immobilienbesitzern Maßnahmen speziell für ihr Quartier ent-wickelt und umgesetzt werden. Durch das Gesetz werden dann alle Eigentümer verpflichtet, sich an der Finanzierung zu beteiligen.
Zur Realisierung eines BID hat sich am 17. November 2016 der Eigentümerverein „Quartiersgemeinschaft Tübinger Straße“ gegründet. Nun sollen ein Maßnahmenpaket und der dazugehörige Finanzie-rungsplan erarbeitet werden.
Der Vorsitzende der Quartiersgemeinschaft Peter Bürkle hat bereits etliche Ideen gesammelt: „Der Vereinsgründung ging ein halbjähriger Findungsprozess mit zahlreichen Gesprächen voraus. Dabei fielen Stichworte wie Weihnachtsbeleuchtung, Sauberkeit, Reduzierung der Falschparker, Events, Printprodukte oder Inszenierung der Straßeneingänge. Wir haben momentan noch nichts in Stein ge-meißelt und wollen unser konkretes Maßnahmenpaket erst noch im Verein erarbeiten. Auch Ideen von außerhalb sind uns übrigens jederzeit herzlich willkommen!“
GQP
Wesentlicher Inhalt des Gesetzes zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative ist eine landesgesetzliche Grundlage zur Festlegung von BIDs in Baden-Württemberg. In den Aufwertungsbe-reichen können in privater Verantwortung standortbezogene Maßnahmen durchgeführt werden. Diese Maßnahmen müssen mit dem Konzept der städtebaulichen Ziele der Gemeinde abgestimmt werden.
Eine Antragstellung ist möglich, wenn mindestens 15 Prozent der Eigentümer von im angestrebten Aufwertungsgebiet liegenden Grundstücken diese unterstützen.
Die Gemeinde legt den Aufwertungsbereich nach öffentlicher Anhörung und eigener Entscheidung auf der Grundlage eines schlüssigen fünfjährigen Maßnahmen- und Finanzierungskonzepts durch Sat-zung fest, wenn nicht mehr als ein Drittel der Abgabenpflichtigen Einwendungen erheben. Das Wohn-eigentum ist von der Sonderabgabe nicht betroffen.
Tübinger Straße
Die Tübinger Straße ist eine wichtige Einkaufsstraße im Süden der Stuttgarter Innenstadt mit einer er-folgreichen Mischung aus großflächigem Einzelhandel, dem Stadtkaufhaus Das Gerber, innerstädti-schen Leitbranchen und kleinteiligen, zu einem hohen Anteil inhabergeführten Unternehmen. Abgerundet wird der urbane Charakter durch attraktive Gastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtungen.