Sie sind auf der Suche nach einer Wohnung und haben einen Hund? Oder Sie wohnen in einer Mietimmobilie und denken darüber nach, einen Hund zu adoptieren? Worauf Sie achten müssen, wenn Sie ein Haustier in die Mietwohnung aufnehmen möchten oder wie Sie die richtige Wohnung für sich und Ihren Vierbeiner finden, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.
Wohnungssuche mit Hund – Kriterien & Wissenswertes
Viele Hundebesitzer sehen sich mit dem Problem konfrontiert: Die Lebensumstände ändern sich und eine neue Wohnung muss gefunden werden, die für den Vierbeiner ausreichend Komfort bietet. Einen Vermieter zu finden, der Hundehaltung erlaubt, ist gerade in größeren Städten nicht leicht. Hinzu kommt, dass die Wohnung bestimmte Kriterien erfüllen muss, wenn sie für die Hundehaltung geeignet sein soll. Die meisten Hundebesitzer wissen am besten, was ihre felligen Mitbewohner glücklich macht. Größere Hunde haben andere Ansprüche als kleinere Hunde und ältere andere als jüngere – folgende Kriterien für Mietwohnungen sollten Sie beachten:
- Wohnfläche: Die Größe der Wohnung sollte der Größe des Hundes angepasst sein. Während ein Chihuahua sich in einem kleinen Apartment wohlfühlen kann, ist eine solche Wohnsituation ungeeignet für eine Dogge.
- Etage: Eine Wohnung im Erdgeschoss kommt allen Hunden entgegen, aber gerade älteren Hunden fällt das Treppensteigen schwer. Findet sich keine ebenerdige Wohnung, sollte zumindest ein Aufzug vorhanden sein.
- Wohnumfeld: Die Nähe zu Grünflächen oder einem Park ist für die Hundehaltung in einer Wohnung essenziell. Hunde sollten täglich die Möglichkeit haben, sich auszutoben, damit sich überschüssige Energie nicht gegen die Wohnungseinrichtung richtet.
- Garten oder Balkon: Ein eigenes Stück Wiese oder ein Sonnenbalkon bietet Hunden die Möglichkeit an der frischen Luft zu entspannen, während Herrchen oder Frauchen der Hausarbeit nachgeht. Achten Sie auf Ausbruchsicherheit und auf eine ausreichende Abtrennung zu den Nachbarn.
- Andere Tiere: Handelt es sich um ein großes Mietshaus mit vielen Mietparteien, bringen Sie in Erfahrung, wie viele andere Tiere (Hunde und Katzen) dort leben und ob das zu Problemen führen könnte (z.B. ständiges Bellen oder gegenseitiges Jagen).
Ein Hund zieht ein – Benötige ich die Erlaubnis des Vermieters?
Die schönste und Hunde-gerechteste Wohnung nützt nichts, wenn die Hundehaltung dort nicht erlaubt ist. Möchten Sie eine Wohnung mieten mit Hund, muss die Erlaubnis des Vermieters gegeben sein. Die Chancen verbessern kann, wer eine größere Auswahl an Wohnungen zugrunde legt. Die Hausverwaltung GCP beispielsweise vermietet deutschlandweit Wohnungen und hat ein entsprechend umfangreiches Angebot. Denn GCP hat sich zum Ziel gesetzt, bezahlbaren Wohnraum in ganz Deutschland zu schaffen. So finden Sie leichter eine passende Wohnung, in der Ihr Vierbeiner willkommen ist.
Normalerweise enthalten Mietverträge einen Absatz über Tierhaltung. Diesen sollten Sie sich ansehen, bevor Sie sich für eine Wohnung entscheiden, wenn später ein Hund einziehen soll. Besitzen Sie einen Hund, wird dies ohnehin das Erste sein, worauf Sie achten. Interessieren Sie sich für eine Wohnung, fragen Sie den Vermieter direkt, ob die Hundehaltung erlaubt ist. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung, die aufgrund von Rasse und Verhalten des Hundes oder anhand der gegebenen Wohnsituation in dem Mietgebäude getroffen wird. Stimmt der Vermieter der Hundehaltung zu, notieren Sie die Absprache und die Konditionen im Mietvertrag. Wohnen Sie in einer Mietimmobilie und besagt der Vertrag, eine Tierhaltung ist erlaubt, müssen Sie keine Genehmigung einholen, wenn Sie Ihren Haushalt durch einen Hund bereichern wollen. Ein generelles Tierverbot ist ebenfalls positiv für Sie. Es benachteiligt Sie als Wohnungsmieter unangemessen und ist als Klausel im Vertrag unwirksam. Fehlt die Tierhaltung im Mietvertrag komplett, dürfen Sie einen Hund halten. Die Absprache mit dem Vermieter ist anzuraten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Viele Vermieter haben eine Klausel im Vertrag, die besagt, dass für die Tierhaltung eine Genehmigung eingeholt werden muss. Möchten Sie Ärger und Diskussionen aus dem Weg gehen, halten Sie sich als Hundefreund von Vermietern fern, die negativ gegenüber Tieren eingestellt sind und suchen Sie lieber eine neue Unterkunft.
Die Wohnung mit Garten oder das gemietete Einfamilienhaus
Eine Wohnung mit Garten oder ein gemietetes Einfamilienhaus bieten ideale Bedingungen für eine Hundehaltung. Stellen Sie sich als Interessent mit Hund bei einem Vermieter vor, darf der Vermieter Erkundigungen über das Tier und die bisherige Haltung einholen. Zu den Informationen, die für Vermieter wichtig sind, zählen das Alter und die Größe des Hundes, die Rasse und die Gefährlichkeit, zurückliegende Haltungsprobleme sowie, ob eine Kastration erfolgt ist oder nicht. Mithilfe dieser Informationen trifft der Vermieter eine Einzelfallentscheidung. Es gibt Umstände, bei denen ein Verbot der Hundehaltung nicht gerechtfertigt ist. Kleine, stubenreine Hunde bedürfen in der Regel keiner Genehmigung für die Haltung in der Wohnung. Älteren Leuten, die sich aus sozialen Gründen einen kleinen Hund halten möchten, darf dies nicht verwehrt werden. Besonders triftige Gründe müssen vorliegen, wenn das Halten von Hunden in Wohnungen mit Gartengrundstück oder in gemieteten Einfamilienhäusern untersagt bleiben soll. Möchten Sie einen Vermieter von der Hundehaltung überzeugen, kann die folgende Checkliste Ihnen helfen, den richtigen Eindruck zu vermitteln:
- Halten Sie Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung bereit und zeigen Sie dem Vermieter, dass Sie gegenüber Personen- und Sachschäden ausreichend versichert sind.
- Lassen Sie sich von einem früheren Vermieter eine Referenz ausstellen, die zeigt, dass Ihr Hund in der Vergangenheit keine Probleme verursacht hat.
- Bringen Sie Ihren Hund zum Besichtigungstermin mit und überzeugen Sie den Vermieter durch die gute Erziehung des Hundes. Zeigen Sie, wenn vorhanden, den Hundeführerschein oder den Begleithundeschein.
- Falls Sie noch keinen Hund haben, lassen Sie den Vermieter wissen, dass Sie sich nach einem Hund umsehen wollen.
Für Menschen, die mehrere große Hunde halten möchten, ist die Investition in ein Eigenheim sinnvoll.
Wann darf der Vermieter wegen Haustierhaltung den Vertrag kündigen?
Ein Vermieter darf den Vertrag kündigen, wenn ein bestimmungsmäßiger Gebrauch der Wohnimmobilie durch die Tierhaltung nicht mehr gegeben ist, bestimmte Tiere unerlaubt gehalten werden, wenn es zu Beschwerden über die Tierhaltung kommt oder wenn gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wird.Ein bestimmungsmäßiger Gebrauch der Wohnung ist nicht mehr gegeben, wenn die Anzahl der Haustiere für die gegebene Wohnfläche nicht angemessen ist oder die Haltung in eine Zucht oder in einen kleinen Zoo ausartet. Unerlaubt ist eine Tierhaltung zum Beispiel, wenn der Vermieter Hunde in der Wohnung untersagt hat, der Wohnungsmieter aber einen Hund einziehen lässt. In einem solchen Fall kann zunächst eine Abmahnung erfolgen. Bleibt der Hund, droht die Kündigung.Ein weiterer Kündigungsgrund sind wiederholte Beschwerden durch die Nachbarn. Bellt ein Hund permanent, erfolgt eine Belästigung durch Gerüche oder Tierhaare oder findet sich ständig Hundekot auf der Nachbarwiese, darf der Vermieter das Mietverhältnis kündigen oder eine erteilte Einwilligung zurückziehen. Vernachlässigen Sie die Fürsorgepflicht Ihrem Tier gegenüber, kann dies ebenfalls zu einer Kündigung führen.
Rechte von Mietern mit Haustieren
Als Wohnungsmieter hat man immer das Recht, Kleintiere zu halten. Diese dürfen nicht untersagt werden, da sie die bestimmungsmäßige Nutzung der Wohnung nicht einschränken. Zu den Kleintieren zählen beispielsweise Wellensittiche, Meerschweinchen, Kaninchen oder Zierfische.Für einen Blindenhund oder einen Hund, der aus therapeutischen Gründen bei Ihnen wohnt und über entsprechende Bescheinigungen oder Ausbildungsnachweise verfügt, darf der Vermieter kein Verbot aussprechen.Hat der Vermieter Ihnen längere Zeit die Hundehaltung gestattet, ohne sie zu beanstanden, und liegt kein triftiger Grund für eine Rücknahme der Einwilligung vor, darf Ihnen die Hundehaltung nicht verboten werden. Bei einem nachträglichen Verbot können Sie gerichtlich vorgehen. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn die Einwilligung zur Hundehaltung schriftlich im Vertrag festgehalten wurde.
Fazit
Hundebesitzer, die eine Wohnung in Aussicht haben, sprechen den Vermieter am besten direkt auf die gewünschte Hundehaltung an. So vermeiden Sie spätere Auseinandersetzungen und bringen in Erfahrung, ob Gründe vorliegen, die eine Hundehaltung problematisch machen. Schließlich wollen Sie für sich und Ihren Vierbeiner eine stressfreie Umgebung, in der sich alle wohlfühlen können.
Quellen:
www.mietrecht.com/hundehaltung-mietwohnung/
www.mietrecht.org/tierhaltung/hunde-in-mietwohnung/