Baden-Württemberg wird die angekündigte Notbremse der Bundesregierung schon mit der ohnehin vorgesehenen Aktualisierung der Corona-Verordnung ab dem kommenden Montag, 19. April, umsetzen.
Die angekündigte Notbremse der Bundesregierung wird vom Land Baden-Württemberg schon mit der ohnehin vorgesehenen Aktualisierung der Corona-Verordnung ab dem kommenden Montag, 19. April, umgesetzt. Dies teilte Gesundheitsminister Manne Lucha am Donnerstag, 15. April, in Stuttgart mit.
»Für Baden-Württemberg wird sich nicht viel ändern, da wir konsequenter als manche anderen Länder bereits nach der Ministerpräsidentenkonferenz Anfang März die Notbremsen-Regelungen ungesetzt haben. Wir möchten den Bürgerinnen und Bürgern Verlässlichkeit bieten. Da wir unsere Corona-Verordnung ohnehin am Wochenende verlängern müssen, werden die vorgesehenen Verschärfungen des Bundes direkt mit eingearbeitet«, sagte Lucha. »Wir warten nicht auf den Bund, wir müssen jetzt handeln. Jeder Tag zählt in der Pandemiebekämpfung und wir wollen den Menschen in einer Woche nicht schon wieder eine neue Verordnung präsentieren.«
Die Neuerungen, die der künftige § 28b des Infektionsschutzgesetzes voraussichtlich mit sich bringen wird, wirken nur noch in einzelnen Bereichen für die Bürgerinnen und Bürger des Landes verschärfend, vieles gilt in Baden-Württemberg ohnehin bereits. Wesentlich ist vor allem, dass ab kommenden Montag ab einer Inzidenz von 100 als ultima ratio auch eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr vorgesehen ist. Nach der »Notbremsen«-Vereinbarung darf sich in Kreisen mit mehr als 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in einer Woche nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahren werden jeweils nicht mitgezählt.
Die Schulen im Land kehren ab dem 19. April zum Präsenzbetrieb zurück. Die indirekte Testpflicht gilt inzidenzunabhängig. Mit der Regelung greift Baden-Württemberg der geplanten Anpassung des Infektionsschutzgesetzes durch den Bund vor. Das Land berücksichtigt darüber hinaus die Gesetzesinitiative zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene, der für Stadt- und Landkreise, die über einer Sieben-Tages-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegen, eine Untersagung von Präsenzunterricht vorsieht. In den Stadt- und Landkreisen mit den entsprechenden Inzidenzen wird der Unterricht ab dem 19. April auf Fernunterricht umgestellt. Hiervon sind die Notbetreuung für die Jahrgangsstufen 1 bis 7, die Abschlussklassen und die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten geistige sowie körperliche und motorische Entwicklung ausgenommen.
Die geplanten Änderungen befinden sich zurzeit noch in der juristischen Ausarbeitung, die Ressortabstimmung erfolgt bis zum Wochenende.