Sieben Antworten zum Bildungsurlaub – Chance zur Weiterbildung
Bildungsurlaub kann eine interessante Maßnahme sein, um neue Kenntnisse zu erwerben, sich politisch weiterzubilden oder ehrenamtlich tätig zu sein. Aber welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Je nach Bundesland sind die Rahmenbedingungen für den Bildungsurlaub (auch Bildungsfreistellung oder Bildungszeit genannt) unterschiedlich geregelt. Dies betrifft den zeitlichen Umfang und die Voraussetzungen für die Anerkennung der Seminare. Welche Regelung für welchen Arbeitnehmer greift, hängt davon ab, in welchem Bundesland sich der Arbeitsplatz befindet.
In Baden-Württemberg gilt seit dem 1. Juli 2015 das Bildungszeitgesetz (BzG BW). Beschäftigte haben dadurch einen gesetzlichen Anspruch, sich zur beruflichen oder politischen Weiterbildung an bis zu fünf Tagen im Jahr bei voller Bezahlung vom Arbeitgeber freistellen zu lassen. Seit dem 1. Januar 2016 wurde dieser Anspruch noch erweitert: Seither kann auch für die Wahrnehmung bestimmter ehrenamtlicher Tätigkeiten Bildungsurlaub genommen werden. Die sieben wichtigsten Fragen rund ums Thema beantwortet der folgende Beitrag.
1. Wofür kann Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden?
Bildungszeit kann beantragen, wer eine berufliche oder politische Weiterbildung oder die Qualifizierung zur Wahrnehmung bestimmter ehrenamtlicher Tätigkeiten anstrebt. Der Begriff der »politischen Weiterbildung« ist dabei recht weit gefasst. Die Voraussetzung kann bereits erfüllt sein, wenn zum Beispiel in einem Seminar Informationen über politische Zusammenhänge und Mitwirkungsmöglichkeiten im politischen Leben vermittelt werden.
2. Wer ist berechtigt?
Bildungsurlaub beantragen können alle Mitarbeiter eines Unternehmens mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg. Dazu gehören Mitarbeiter mit befristetem oder unbefristetem Arbeitsvertrag in Voll- oder Teilzeit – aber auch geringfügig Beschäftigte und Werkstudenten, Azubis sowie Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg können den Anspruch geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer seit wenigstens zwölf Monaten ununterbrochen in seinem Unternehmen angestellt ist.
3. Wie hoch ist der Anspruch?
Als Mitarbeiter hat man fünf Arbeitstage im Kalenderjahr Anspruch auf Bildungszeit. Wurde in einem Jahr keine Bildungszeit in Anspruch genommen, wird diese nicht auf das folgende Jahr übertragen. Beschäftigte in Teilzeit haben einen verringerten Anspruch. Die Bezüge werden in jedem Falle weiterhin gezahlt. Die Kosten, beispielsweise für Kursgebühren und Anfahrt, trägt der Teilnehmer hingegen selbst.
4. Wann und wie muss er beantragt werden?
Der Bildungsurlaub muss so frühzeitig wir möglich, spätestens aber acht Wochen vor Beginn der Kurse, schriftlich beantragt werden. Der Arbeitgeber darf den Antrag nur unter gewissen Voraussetzungen ablehnen, beispielsweise bei akutem Personalmangel im Krankheitsfalle. Sollte der Arbeitgeber ablehnen, muss er zudem die Gründe schriftlich darlegen. Teilt der Arbeitgeber die Entscheidung nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen mit, so gilt der Bildungsurlaub als genehmigt. Der Arbeitnehmer muss sich die Teilnahme an den Seminaren ferner schriftlich bescheinigen lassen.
5. Welche Bildungseinrichtungen kommen infrage?
Voraussetzung für Bildungsurlaub ist, dass dieser in einer anerkannten Bildungseinrichtung erfolgt. Diese muss mindestens seit zwei Jahren bestehen und systematische Lehrveranstaltungen durchführen. Außerdem muss die Einrichtung ein Gütesiegel zum Nachweis der Qualität vorweisen können. Bildungsurlaub kann beispielsweise an den staatlichen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg oder an verschiedenen Volkshochschulen absolviert werden.
6. Was sind passende Bildungsmaßnahmen?
Um als Bildungsurlaub anerkannt zu werden, müssen die Veranstaltungen mindestens einen Umfang von durchschnittlich sechs Zeitstunden pro Tag umfassen (ohne Pausen). Außerdem ist gesetzlich geregelt, dass die Bildungsangebote mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Einklang stehen müssen.
Nicht als Bildungsmaßnahmen gewertet werden zum Beispiel Veranstaltungen, die die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei, Gewerkschaft oder Religionsgemeinschaft voraussetzen. Auch gelten solche Veranstaltungen nicht als Bildungsurlaub, die überwiegend der Erholung oder der Unterhaltung dienen.
7. Gelten Sprachreisen als Bildungsurlaub?
Sprachen-Bildungsurlaube im Ausland zählen zu den beliebtesten Möglichkeiten. Hier ist jedoch darauf zu achten, dass nicht alle derartigen Angebote auch tatsächlich als Bildungsurlaub anerkannt werden. Inzwischen sind aber viele Veranstalter auf deutsche Kunden eingestellt und können die benötigte Anerkennung vorweisen. Grundsätzlich sind Sprachbildungsurlaube nach baden-württembergischem Gesetz ins Ausland weltweit möglich. Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollten Interessierte die Anbieter nach der Anerkennung fragen. Viele Sprachschulen sind bereits darauf eingestellt und kennen das Verfahren, sodass die gewünschten Unterlagen problemlos angefordert werden können.