Endlich eingeführt für Auszubildende: Mindestvergütung seit 2020
Die berufliche Ausbildung wird nun immer attraktiver. Haben Auszubildende zumeist, vor allem am Anfang ihrer Ausbildung, sehr wenig verdient, macht sich nun endlich Veränderung bemerkbar, denn seit Beginn 2020 wurde für Auszubildende eine einheitliche Mindestvergütung eingeführt. Das sieht eine Reform des Berufsbildungsgesetzes vor. Beginnt ein Auszubildender demnach 2020 mit seiner Ausbildung, wird das erste Ausbildungsjahr mindestens mit 515 Euro im Monat vergütet. Damit ist es aber noch nicht getan, denn Auszubildende, die im Jahr 2021 mit ihrer Ausbildung beginnen, dürfen sich auf eine Mindestvergütung von 550 Euro freuen, während diejenigen, die 2022 beginnen, mindestens 585 Euro erhalten und Ausbildungsanfänger im Jahr 2023 mit mindestens 620 Euro rechnen dürfen. Dadurch, dass die Mindestvergütung schrittweise ansteigt, hat der Ausbildungsmarkt auch Zeit, sich auf die Mindestvergütung in den folgenden Jahren einzustellen. Das sind gute Nachrichten für jeden, der beschließt, nach der Schulausbildung eine Berufsausbildung anzustreben und bietet somit auch eine gute Alternative zum Studium. Die Mindestvergütung möchte vor allem in jenen Branchen und Regionen ansetzen, wo es keine Tarifbindung gibt und Auszubildende bislang eine niedrigere Vergütung erhielten.