Während der Schulzeit oder des Studiums sind bieten Praktika eine hervorragende Möglichkeit zur beruflichen Orientierung. Dabei kommt häufig die Frage auf, ob man für sein Praktikum bezahlt wird. Einen Anspruch auf Bezahlung haben Praktikanten nicht zwingend. Handelt es sich um ein Pflichtpraktikum, das z. B. im Lehrplan des Studiums vorgeschrieben ist oder um einen Zeitraum von weniger als drei Monaten, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, Lohn zu zahlen. Viele Unternehmen orientieren sich aber an dem Wert des mindestlohns, wobei man bei einer 40-Stunden Woche etwa 1.500 Euro brutto im Monat verdienen würde. Nach Angaben von Clevis Internship Mirror aus dem Jahr 2018 liegt das durchschnittliche monatliche Einkommen der Praktikanten in Deutschland bei rund 1.099 Euro. Pflichtpraktika werden im Durchschnitt mit 940 Euro vergütet, bei freiwilligen Praktika sind es 1.240 Euro. Überschreitet der Vertag eines freiwilligen Praktikums den Zeitraum von drei Monaten, so muss der Arbeitgeber dem Praktikanten ab dem ersten Monat den gesetzlichen Mindestlohn zahlen – auch rückwirkend.
Dies führt direkt zu einem Thema, bei dem Praktikanten wichtige Entscheidungen treffen müssen: »Soll ich ein unbezahltes Praktikum machen, das mir angeboten wird?« In einigen Branchen sind unbezahlte Praktika keine Seltenheit. Wer auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist, sollte sich eher ein bezahltes Praktikum suchen. Es besteht jedoch bei nicht bezahlten Praktika die Möglichkeit, Spesen- oder Reisekostenpauschalen als eine Art »internes Gehalt« auszuhandeln.
Wichtig bei der Wahl der Stelle ist der Grundsatz: Wenn es kein Geld gibt, muss zumindest der Inhalt des Praktikums korrekt sein. Zudem sollten Praktikanten, vor allem wenn sie schlecht oder gar nicht bezahlt werden, darauf achten, nicht als billige Arbeitskraft ausgenutzt zu werden.