equal personal Manuela Schwarz
Manuela Schwarz ist Geschäftsführerindes Personaldienstleistersequal personalmit 8 Standorten in Baden-Württemberg, seit 2017 ist sie als Vorstandsmitglied des Interessenverbandsdeutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) ehrenamtlich tätig.
»In diesen Tagen greift erstmalig die durch die AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) - Reform eingeführte 18-Monats-Regel. Folge: Viele Zeitarbeitnehmer sind auf der Suche nach einem neuen Job, oder einem neuen Personaldienstleister. Aber was verbirgt sich hinter der »Höchstüberlassungsdauer«? Seit dem 1. April 2017 darf ein Zeitarbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinander folgende Monate an denselben Entleiher überlassen werden. Aber es gibt eine gesetzlich fixierte Ausnahmeregelung: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände einer Branche können einen Tarifvertrag verabschieden, der eine Höchstüberlassungsdauer von bis zu 48 Monaten vorsieht. Sogenannte »Öffnungsklauseln« im Tarifvertrag geben Unternehmen die Möglichkeit, die Überlassungsdauer zu strecken. Ohne Betriebsrat gilt aber die Höchstfrist von 18 Monaten.«
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