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Manuela Schwarz
Wohl kaum eine Branche ist dermaßen verkannt wie die Zeitarbeit – dabei ist sie der einzige Wirtschaftszweig, der den Arbeitnehmern gleich eine doppelte Arbeitsplatz-Chance bietet.
„Zunächst einmal: Zeitarbeitnehmer sind immer fest angestellte Mitarbeiter eines Zeitarbeitsunternehmens. Diese Firma übernimmt die Vermittlung in Jobs der Kundenunternehmen des Zeitarbeitsbetriebes. Die Zeitarbeitnehmer genießen den gleichen gesetzlichen Schutz wie jeder andere Arbeitnehmer auch – das Zeitarbeitsunternehmen zahlt alle sozialen Abgaben und ist ebenfalls für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und in einsatzfreien Zeiten zuständig“, erläutert Manuela Schwarz, Mitglied im Bundesvorstand des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und Inhaberin der equal personal GmbH.
Die Arbeitnehmerschaft sei durch mit den Gewerkschaften abgeschlossene Tarifverträge geschützt – nahezu 100 Prozent der Zeitarbeitsbranche sind laut Schwarz tariflich geregelt. Zusätzlich existiere eine gesetzliche Lohnuntergrenze, die in West- und Ostdeutschland bei 9,49 Euro liege. „Außerdem gibt es für inzwischen elf Branchen Zuschlagstarifverträge, die den Lohn der Zeitarbeitskräfte stufenweise an den der Stammbelegschaft angleichen“, erläutert die Personalexpertin das Lohngefüge in der Zeitarbeitsbranche.
Bei der Vertragskonstellation der Zeitarbeitsbranche handele es sich um ein sogenanntes „ Dreiecksverhältnis“: Hierzu, so iGZ-Vorstandsmitglied Schwarz, gehören der Zeitarbeitnehmer, das Zeitarbeitsunternehmen sowie das Kundenunternehmen. „Das Zeitarbeitsunternehmen überlässt seinen Mitarbeiter für einen Einsatz an das Kundenunternehmen. Ist der Auftrag erledigt, vermittelt der Arbeitgeber den Zeitarbeitnehmer an einen anderen Kunden“, erklärt sie. Dabei können laut Manuela Schwarz über 80 Prozent der Zeitarbeitnehmer auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit ihrem Zeitarbeitgeber vertrauen.
Und, das sei die „doppelte Chance“, es bestehe die Möglichkeit, dass das Kundenunternehmen den Zeitarbeitnehmer in die eigene Stammbelegschaft übernehme: „Rund 35 Prozent aller Zeitarbeitnehmer“, so Schwarz, „werden laut iGZ-Mittelstandsbarometer in das Stammpersonal der Kundenfirmen übernommen. Damit ist die Zeitarbeit auch eine Brücke aus der Arbeitslosigkeit – 65 Prozent der Zeitarbeitnehmer waren vorher beschäftigungslos, 16 Prozent davon sogar langzeitarbeitslos.“
Die Zeitarbeitsbranche besteht übrigens nicht nur aus Zeitarbeitnehmern – rund 60.000 Personaldisponenten koordinieren in Deutschland täglich die Einsätze ihrer externen Kollegen. War die Zeitarbeit früher eine Branche der Seiteneinsteiger, ist sie seit 2008 nun eine echte Profibranche: Seit zehn Jahren wird die Ausbildung zu Personaldienstleistungskaufleuten (PDK) angeboten und erfreut sich größter Beliebtheit: Rund 10.000 künftige Personaldienstleistungskaufleute unterschrieben seit 2008 einen Ausbildungsvertrag. In den vergangenen sechs Jahren gehörte der PDK zu den 100 am häufigsten gewählten Ausbildungsberufen in Deutschland.
Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) setzt sich für Tariftreue, Qualifizierung und Weiterbildung von Zeitarbeitskräften, Verhinderung von Missbrauch und Verbesserung des Branchenimages ein. Als mitgliederstärkster Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche vertritt der iGZ die Interessen seiner über 3.500 Mitgliedsfirmen offensiv und mit klarem Profil gegenüber der Politik, Sozialpartnern und der Öffentlichkeit. Eine Mitgliedschaft im iGZ hat sich längst zu einem Qualitätssiegel entwickelt.