Was Azubis jetzt wissen sollten: Welche Auswirkungen hat Corona auf die Ausbildung?
Was passiert mit Azubis, wenn der Betreib Kurzarbeit anordnet? Auszubildende dürfen in der Regel nicht in Kurzarbeit geschickt werden, daher muss sich der Betrieb nach Kräften bemühen, die Ausbildung aufrecht zu erhalten. Das Ausbildungspersonal darf deshalb nicht von Kurzarbeit betroffen sein. Ist dies jedoch nicht umsetzbar, ist Kurzarbeit für Azubis in Ausnahmefällen möglich.
Darf man als Auszubildender zu Hause bleiben, wenn man Angst vor Corona hat? Grundsätzlich dürfen Azubis ihre Arbeit nicht verweigern: Durch Corona hat sich dies jedoch geändert. Besteht im Betrieb eine konkrete Gefährdung, muss der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nachkommen und etwa dafür sorgen, dass der Azubi von zu Hause aus arbeitet. Der Auszubildende sollte sich in diesem Falle an den Ausbilder wenden.
Darf der Arbeitgeber Zwangsurlaub anordnen? Falls der Betrieb vorübergehend schließt, muss der Azubi keinen Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen.